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Übersicht
 
  1. Allgemeines - Geltungsbereich
  2. Angebot und Bestellung
  3. Patent- und Urheberrechte
  4. Lieferzeiten und Lieferungen
  5. Versand
  6. Verpackung
  7. Pflege und Sorgfalt
  8. Preise und Zahlung
  9. Gewährleistung und Haftung
  10. Versicherung & -höhe
  11. Rücksendungen
  12. Verschiedenes
  13. Salvatorische Klausel
  14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Allgemeines - Geltungsbereich
 

Lieferungen und Service-Tätigkeiten gelten als Leistungen. Verträge über Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem der LAN'o'mat das Personal stellt, gilt: Die Haftung des LAN'o'mat bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.

2. Angebot und Bestellung
  Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitäts- und Kreditprüfung (SCHUFA), zu der uns der Kunde durch Bestellung berechtigt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der Leistung gültige Preis, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager.
3. Patent- und Urheberrechte
  An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.

Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

4. Lieferzeiten und Lieferungen
  Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit  beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die  außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

5. Versand
  Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Lager Karben. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen. Verzögert sich die Abholung der Mietsache oder einzelner Mietgegenstände durch Umstände, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, so geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den Mieter über, an dem der Vermieter die Versandbereitschaft in Schriftform mitgeteilt hat. Die Ware ist auf Hin- sowie Rückweg ausreichend zu Versichern (Siehe Versicherungen).
6. Verpackung
  Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung, die eventuelle Entsorgung sowie der gleichwertigen Neu-Verpackung sind vom Besteller zu tragen.
7. Pflege und Sorgfalt
  Der Mieter hat die Ware pfleglich zu behandeln. Er hat vor Inbetriebnahme der Ware die hierfür maßgeblichen Bestimmungen im Benutzerhandbuch zu lesen. Er hat die Ware ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Benutzerhandbuches zu reinigen und sonstige Bestimmungen des Benutzerhandbuches zu beachten. Die Geräte dürfen nicht geöffnet und Kabelstränge (Patch- und Stromkabel) dürfen nicht getrennt werden. Jede Zuwiderhandlung löst eine Vertragsstrafe von 70,00€ pro getrenntem Kabelstrang oder geöffneten Gerät aus. Das verkleben von Kabeln oder Mietgeräten insbesondere mit Paket-Klebeband ist nicht gestattet. Kabel müssen einzeln gewickelt und zusammengebunden in den Kisten verpackt werden. Für nicht korrekt gewickelte Kabel oder verschmutzte Geräte wird eine Reinigungspauschale von 5,-- € pro Kasten / Gerät / Kabel berechnet.

Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand mindestens im Gleichwertigen Zustand den Rückweg antritt.

Der Mieter ist Verpflichtet jeden Stromanschluß vor vergabe zu vermessen, sollte dies nicht geschehen kann keine Freigabe geschehen und für alle dadurch entstehenden Schäden haftet der Mieter.

8. Preise und Zahlung
 

Unsere Preise verstehen sich - falls nicht ausdrücklich angegeben - netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware bzw. Beendigung der Service-Tätigkeit. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Vertragsstellung gültigen Listenpreis berechnet.

Bei Stornierung des Auftrages wird die je nach Zeitpunkt der Stornierung nach folgendem Schlüssel eine Bearbeitungsgebühr einbehalten:

bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 10% Aufwandspauschale von der Gesamtsumme
bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Aufwandspauschale von der Gesamtsumme
ab 2 Woche vor der Veranstaltung: kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich!

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Wir und der Mieter sind berechtigt, nachzuweisen, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

9. Gewährleistung und Haftung
  Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mangel, Fehllieferungen sowie Abweichungen der Lieferung vom Lieferschein schriftlich geltend zu machen.

Abweichungen von Angaben oder Vereinbarungen über Leistung eines Mietgegenstandes von bis zu +/-10% stellen keinen Mangel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften des Mietgegenstandes dar. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Die Mieter haben dem Vermieter die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigern sie dies, wird der Vermieter von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit. Für die Nacherfüllung wird nur in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Mietgegenstand.

Keine Haftung wird für Schäden oder Mängel übernommen, die daraus resultieren, dass die Mieter die in diesen Vertragsbedingungen gestellten Forderungen nicht erfüllt haben. Eine Haftung des Vermieters ist ferner ausgeschlossen, wenn die Mieter Änderungen am betreffenden Mietgegenstand und/oder Instandsetzungsarbeiten ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt, veranlasst oder zugelassen haben, es sei denn, die Mieter führen den Nachweis, dass diese Änderungen nicht (mit-)ursächlich für den Schaden waren.

Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Bestellers. Diese Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schaden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, für Sach- oder Personenschaden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.

Der Mieter ist Verpflichtet jeden Stromanschluß vor vergabe zu vermessen, sollte dies nicht geschehen kann keine Freigabe geschehen und für alle dadurch entstehenden Schäden haftet der Mieter.

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. § 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

10. Versicherung & -höhe
  Mietgegenstände sind vom Mieter selbstständig zu Versichern oder ausreichend durch Rücklagen zu sichern. Liegt kein Ausreichender Versicherungsschutz vor, haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden oder Verluste.

Die Höhe der Versicherungssummen ergibt sich aus der Anzahl und Typ gemieteter Gegenstände. Eine Aktuelle "Wiederbeschaffungspreisliste" liegt jedem Vertrag bei und tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

11. Rücksendungen
  Rücksendungen haben an die LAN'o'mat GbR i.Gr., Robert-Bosch-Str. 24, 61184 Karben frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine Kopie der Rechnung beiliegt. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers.
12. Verschiedenes
  Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
13. Salvatorische Klausel
  Sollte eine Bestimmung im Mietvertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Karben. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Stand: Oktober 2002

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