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Übersicht |
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- Allgemeines -
Geltungsbereich
- Angebot und Bestellung
- Patent- und Urheberrechte
- Lieferzeiten und Lieferungen
- Versand
- Verpackung
- Pflege und Sorgfalt
- Preise und Zahlung
- Gewährleistung und Haftung
- Versicherung & -höhe
- Rücksendungen
- Verschiedenes
- Salvatorische Klausel
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
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1. Allgemeines -
Geltungsbereich |
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Lieferungen und
Service-Tätigkeiten gelten als Leistungen. Verträge über Leistungen kommen
ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
Nebenabreden und abweichende
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte
mit dem Besteller.
Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem der LAN'o'mat das Personal stellt, gilt: Die Haftung des
LAN'o'mat bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen
Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende Ansprüche
bestehen grundsätzlich nicht.
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2. Angebot und Bestellung |
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Unsere Angebote sind freibleibend, sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Angebote und
Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven
Bonitäts- und Kreditprüfung (SCHUFA), zu der uns der Kunde durch Bestellung
berechtigt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der
Leistung gültige Preis, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und
sonstigen Versandkosten ab Lager. |
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3. Patent- und Urheberrechte |
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An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen,
der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung
dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne
unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen
hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für Schäden aufgrund der
Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn
uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und
diese dazu führen, dass sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt
sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware
beschränkt. |
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4. Lieferzeiten und Lieferungen |
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Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind
ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder
im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als
nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene
Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden
Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer
eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der
Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware
gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei
Unterlieferanten eintreten. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns
nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitteilen. |
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5. Versand |
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Der Versand erfolgt in der
Regel ab dem Lager Karben. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie
die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für
Rücksendungen. Verzögert sich die Abholung der Mietsache oder einzelner
Mietgegenstände durch Umstände, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind,
so geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den Mieter über, an dem der
Vermieter die Versandbereitschaft in Schriftform mitgeteilt hat. Die Ware ist auf Hin- sowie Rückweg ausreichend zu Versichern
(Siehe Versicherungen). |
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6.
Verpackung |
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Die Verpackung der Ware
erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung, die
eventuelle Entsorgung sowie der gleichwertigen Neu-Verpackung sind vom Besteller zu tragen. |
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7. Pflege und Sorgfalt |
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Der Mieter hat die Ware
pfleglich zu behandeln. Er hat vor Inbetriebnahme der Ware die hierfür
maßgeblichen Bestimmungen im Benutzerhandbuch zu lesen. Er hat die Ware
ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Benutzerhandbuches zu reinigen und
sonstige Bestimmungen des Benutzerhandbuches zu beachten. Die Geräte dürfen
nicht geöffnet und Kabelstränge (Patch- und Stromkabel) dürfen nicht
getrennt werden. Jede Zuwiderhandlung löst eine Vertragsstrafe von 70,00€
pro getrenntem Kabelstrang oder geöffneten Gerät aus. Das verkleben von
Kabeln oder Mietgeräten insbesondere mit Paket-Klebeband ist nicht
gestattet. Kabel müssen einzeln gewickelt und zusammengebunden in den Kisten
verpackt werden. Für nicht korrekt gewickelte Kabel oder verschmutzte Geräte
wird eine Reinigungspauschale von 5,-- € pro Kasten / Gerät / Kabel
berechnet. Der Kunde hat dafür
sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand mindestens im Gleichwertigen
Zustand den Rückweg antritt. Der Mieter ist Verpflichtet jeden
Stromanschluß vor vergabe zu vermessen, sollte dies nicht geschehen kann
keine Freigabe geschehen und für alle dadurch entstehenden Schäden
haftet der Mieter. |
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8. Preise und Zahlung |
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Unsere Preise verstehen sich - falls nicht ausdrücklich angegeben -
netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Verpackung
und Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit
Auslieferung der Ware bzw. Beendigung der Service-Tätigkeit. Skonti sind in
unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung
auch nicht zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise
vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Vertragsstellung gültigen
Listenpreis berechnet.
Bei Stornierung des Auftrages wird die je nach Zeitpunkt der Stornierung
nach folgendem Schlüssel eine Bearbeitungsgebühr einbehalten:
bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 10% Aufwandspauschale von der
Gesamtsumme
bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Aufwandspauschale von der Gesamtsumme
ab 2 Woche vor der Veranstaltung: kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich!
Kommt der
Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte
- berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
Wir und der Mieter sind berechtigt, nachzuweisen, dass ein höherer oder
niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die
Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn
es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene
Gegenansprüche handelt.
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9. Gewährleistung und Haftung |
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Der Besteller hat die Lieferung
unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mangel, Fehllieferungen sowie
Abweichungen der Lieferung vom Lieferschein schriftlich geltend zu
machen. Abweichungen von Angaben oder Vereinbarungen über Leistung eines
Mietgegenstandes von bis zu +/-10% stellen keinen Mangel oder das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften des Mietgegenstandes dar. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Die Mieter haben dem Vermieter die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Verweigern sie dies, wird der Vermieter von der
Pflicht zur Nacherfüllung befreit. Für die Nacherfüllung wird nur in
gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Mietgegenstand.
Keine Haftung wird für Schäden oder Mängel übernommen, die daraus
resultieren, dass die Mieter die in diesen Vertragsbedingungen gestellten
Forderungen nicht erfüllt haben. Eine Haftung des Vermieters ist ferner
ausgeschlossen, wenn die Mieter Änderungen am betreffenden Mietgegenstand
und/oder Instandsetzungsarbeiten ohne Zustimmung des Vermieters
durchgeführt, veranlasst oder zugelassen haben, es sei denn, die Mieter
führen den Nachweis, dass diese Änderungen nicht (mit-)ursächlich für den
Schaden waren.
Insbesondere haften wir
nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Bestellers. Diese
Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den
Besteller gegen Schaden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden
sind, abzusichern. Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, für
Sach- oder Personenschaden auf die Deckungssumme unserer
Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
Der Mieter ist Verpflichtet jeden Stromanschluß vor vergabe zu vermessen,
sollte dies nicht geschehen kann keine Freigabe geschehen und für alle
dadurch entstehenden Schäden haftet der Mieter.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als
vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. § 1,4
Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem Unvermögen oder zu
vertretender Unmöglichkeit. |
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10.
Versicherung & -höhe |
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Mietgegenstände sind vom Mieter selbstständig zu Versichern
oder ausreichend durch Rücklagen zu sichern. Liegt kein Ausreichender
Versicherungsschutz vor, haftet der Mieter für alle daraus resultierenden
Schäden oder Verluste. Die Höhe der Versicherungssummen ergibt sich aus
der Anzahl und Typ gemieteter Gegenstände. Eine Aktuelle
"Wiederbeschaffungspreisliste" liegt jedem Vertrag bei und tritt mit
Unterzeichnung in Kraft. |
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11.
Rücksendungen |
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Rücksendungen haben an die
LAN'o'mat GbR i.Gr., Robert-Bosch-Str. 24, 61184 Karben frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen
können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns
bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine Kopie der Rechnung beiliegt. In
jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf
Gefahr des Bestellers. |
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12. Verschiedenes |
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Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt
insbesondere auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten
einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht
die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen. |
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13. Salvatorische Klausel |
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Sollte eine Bestimmung im Mietvertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die
gesetzliche Regelung ersetzt. |
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14. Gerichtsstand und Erfüllungsort |
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Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Karben. Das gesamte
Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Stand: Oktober 2002
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| Mietzeitraum: | festlegen | | Gib den Zeitraum an für den du bei uns Equipment mieten willst, dann kannst du direkt sehen, wieviel Teile zum gewünschten Zeitraum verfügbar sind. |
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